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Das neue Strahlenschutzgesetz
Strahlenschutzunterweisung § 63 StSchV
Der § 63 der neuen Strahlenschutzverordnung führt die Regelungen von § 38 und § 103 Absatz 6 der bisherigen Strahlenschutzverordnung und § 36 der bisherigen Röntgenverordnung zusammen und entwickelt sie weiter.