Konstanzprüfung
Artefaktfreiheit Speicherfolien
In der Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung - Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) - zuletzt geändert am 12. Juni 2016 wird unter Punkt "3.19 Artefakte" auch eine Konstanzprufung auf Artefaktfreiheit der Folien gefordert.