Hinweis zur Änderung § 85 StrlSchG
Dokumentation des Zeitpunkts der rechtfertigenden Indikation
Der Zeitpunkt, an dem die rechtfertigende Indikation gestellt wurde, muss genau dokumentiert werden. Das ergibt sich aus dem geänderten § 85 (Aufzeichnungspflichten...) des Strahlenschutzgesetzes. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahr 2021 Teil 1 Nr.27 am 4.6.2021 S. 1197