Ja, denn bereits ein Tag der Fristüberschreitung führt dazu, dass die Frist überschritten ist und eine Fortführung der radiologischen Tätigkeiten nicht mehr zulässig wäre. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach den nächsten Fachkundekurs besuchen. Bitte aber zuvor bei der zuständige Ärztekammer nachfragen, denn es liegt im Ermessen der zuständigen Ärztekammer, ob in einem solchen Fall der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird. Grundsätzlich ist deshalb immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben. Siehe auch unter: https://www.mta-r.de/blog/fachkundeaktualisierung-versaeumt-was-nun/
Die Antwort von Hr. Szeifert ist korrekt - ABER - einfach bei zuständigen Amt anrufen, wie die das Sehen. Ich habe für eine Mitarbeiterin die noch 3 Monate bis zu Rente hatte auch eine Befreiung von der Fachkundeaktualisierung bekommen. Ergo einfach nachfragen, wie das zuständige Amt das geregelt haben möchte.
MfG
Fragen?
Hier kannst du deine Fragen loswerden und beim Beantworten von Fragen helfen. Trau dich und werde teil unserer Wissensdatenbank.
Antworten
Antworten
Ja, denn bereits ein Tag der Fristüberschreitung führt dazu, dass die Frist überschritten ist und eine Fortführung der radiologischen Tätigkeiten nicht mehr zulässig wäre. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht.
Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach den nächsten Fachkundekurs besuchen. Bitte aber zuvor bei der zuständige Ärztekammer nachfragen, denn es liegt im Ermessen der zuständigen Ärztekammer, ob in einem solchen Fall der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird.
Grundsätzlich ist deshalb immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben. Siehe auch unter: https://www.mta-r.de/blog/fachkundeaktualisierung-versaeumt-was-nun/
Die Antwort von Hr. Szeifert ist korrekt - ABER - einfach bei zuständigen Amt anrufen, wie die das Sehen. Ich habe für eine Mitarbeiterin die noch 3 Monate bis zu Rente hatte auch eine Befreiung von der Fachkundeaktualisierung bekommen. Ergo einfach nachfragen, wie das zuständige Amt das geregelt haben möchte.
MfG