Dürfen MTA heute nicht mehr Röntgen?

Anonym 08 Feb 2016

Habe noch vor Änderung des MTA-Gesetzes die Ausbildung zur MTA begonnen und bei uns stand im Abschlusszeugnis noch: Radiologie und Strahlenschutz. Wir waren damals der letzte Kurs einer Privatschule für MTLA die noch in den Genuss der Rö.- Zusatzausbildung, einschließlich Praktika, physikalischer Unterweisung, praktisches Arbeiten und ausführliche Praktika kamen. Vor und nach meiner Ausbildung habe ich ausschließlich im Röntgen gearbeitet, in allen Bereichen, eigentlich einer MTRA mit Fachwissen etc. gleichgestellt. Den großen Strahlenschutzkurs habe ich noch vor dieser Umschulung zur MTA gemacht und auch die 5-jährlichen Auffrischungen, einschließlich Nuklearmedizin. Nun soll ich allerdings beruflich herabgestuft werden da ich angeblich nicht mehr ohne anwesenden Arzt röntgen dürfte. In meinem Abschlusszeugnis steht auch eindeutig: Radiologie einschließlich Strahlenschutz als benotet. Bin ich denn wirklich nur noch einer MFA gleichgestellt? Zusatzausbildungen gibt es keine um die Anerkennung zu bekommen. Warum ist man als älterer Arbeitnehmer die letzten Berufsjahre nun sogar noch von der Kündigung bedroht da ich ja keine Nachtdienste mehr machen darf.....Meine Ausbildung war doch viel ausführlicher als eine MFA!

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silvi vor 8 Jahre 0

Also ich würde mich an die zuständige ÄrzteKammer und eine MTA Schule wenden. Wenn Arzthelferinnen Nachtdienste machen dürfen ist das illegal. Ich denke dein Arbeitgeber möchte versuchen Geld einzusparen.

Meryem Wolf vor 8 Jahre 0

Also ich sehe das so. Ich habe als 2. Ausbildung auch MTRA gekernt. Bin gelernte Rettungsassistentin, es kommt eine neue Ausbildung raus, die sich dann Notfallsanitäter nennt. Da kann ich mich auch nicht einfach umbenennen, sondern müsste dafür auf Schule gehen. Das ist das gleiche für mich, wie die "alte Mta Ausbildung".
Ich versteh dein Problem, würde aber aus der Gleichberechtigung raus dafür nicht unterschreiben. Entweder alle oder keiner.
Wobei ich sagen muss, dass es nicht mal eine Möglichkeit gibt das nach zu holen bzw eine Prüfung zu machen um die Berechtigung zu bekommen, finde ich nicht in Ordnung!!! Über sowas macht sich unser Land aber keine Gedanken leider

kszeifert vor 8 Jahre 0

Hallo - diese Frage wurde bereits so im Forum http://forum-roev.de/forum.php gestellt und wurde dort sehr ausführlich von Prof. Ewen beantwortet. (Fragen 2610 und 2612.)

Anscheinend ist die Fragestellerin nach Ihre Ausbildung zur MTA, dahingehend im Glauben gelassen worden, dass sie mit ihrem Zeugnis die Fachkunde zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen hätte. So wie es aussieht, hat sie aber wahrscheinlich nur die Kenntnisse im Strahlenschutz. Die sind zwar sicherlich sehr gut, ersetzen aber nicht die geforderte Fachkunde.

Ich zitiere aus Prof.Ewens Antwort:
"Bereits seit 1988 dürfen nur noch Personen, die die Berufsbezeichnung MTRA oder MTA führen, über Fachkunde im Strahlenschutz zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen verfügen. Diese Regelung enthielt der damalige § 23 Abs. 2 der RöV vom 7.1.1987. Fortgeschrieben wurde diese Regel in § 24 Abs. 2 der Novelle der Röntgenverordnung von 2002. Die Fragestellerin hat Ihre Ausbildung als MTLA nach Ihren Zeugnisunterlagen im Jahr 1994 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch nach der RöV schon sechs Jahre lang eine klare Regelung, wer aus den Assistenzberufen über Fachkunde im Strahlenschutz verfügte. Aufgrund der vorbehaltenen Tätigkeiten nach dem MTA-Gesetz war es auch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, auf anderem Wege Fachkunde im Strahlenschutz zu erlangen."

Auch ich bin wie Prof Ewen der Meinung, dass die einzige Chance der Fragestellerin ist, sich unmittelbar an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Denn nur diese kann das Problem eindeutig prüfen und eine letztendliche Entscheidung treffen.

Boris T. Bear vor 8 Jahre 0

Zwar ist die Verärgerung der Fragestellerin nachzuvollziehen, aber genau genommen hätte sie nie als MTRA tätig werden dürfen, sondern "nur" als "Gehilfin". Das hätte ihr eigentlich auch bewusst sein können, denn die Ausbildung zur MTA war auch Ende der 80er bundesrechtlich und nicht landesrechtlich geregelt, Sonderregelungen für eine Privatschule kann ich mir bereits daher nicht vorstellen.

Ein Blick in die damals noch gültige MTA-Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 1972 (BGBL I, Nr. 54 S.929ff) zeigt, dass für MT(L)A nur die Möglichkeit bestand, nach der zweijährigen Ausbildung ein drittes Jahr ranzuhängen und mit über dreihundert Stunden Theorie sowie 1000 Stunden Praktikum in der Radiologie eine Zulassung auch als MTRA zu erhalten.

Auch die theoretischen Prüfungsfächer entsprechen 1:1 der MTLA-Ausbildung und haben mit den Prüfungen für MTRA nichts gemein.
Lediglich bei den praktischen Fächern gab es eine Prüfung "Einführung in die Radiologie", die aber auch nichts mit den MTRA-Prüfungen gemein hat. Selbst in der MTA-Prüfungsordnung von 1960 (als wirklich beide Abschlüsse erworben wurden) gab es praktische Prüfungen im Strahlenschutz und in der Fotografie.