Brauchen alle Personen im Kontrollbereich zumindest Kenntnisse im Strahlenschutz?
Wenn eine MFA im Herzkatheterlabor arbeitet und dies nur als Springer, muss sie dann einen Röntgenschein haben? Sie bedient kein Röntgengerät oder löst eine Strahlung am Gerät aus.
Antworten
Antworten
Nein, MFA benötigt in diesem Falle keinen Kurs über Kenntnisse im Strahlenschutz. Zumindest solange sie selbst die Röntgenstrahlung nicht auslöst und keine diesbezüglichen Einstellungen vornimmt.
Sobald sie dies aber auf Anweisung des unmittelbar anwesenden fachkundigen Arztes tut, sind dafür bescheinigte Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. Dies kann man auch unter der Nummer 6.3 (3. Absatz) der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse nach RöV“ nachlesen. Das gilt dann auch für Ärzte, die weder Kenntnisse noch Fachkunde um Strahlenschutz besitzen.
Sollten sich im Röntgenraum Personen (Assistenzpersonal oder auch weitere Ärzte) befinden, die solche Tätigkeiten nicht vornehmen, da sie andere Aufgaben zu erledigen haben, dann brauchen diese Personen auch keine bescheinigten Kenntnisse im Strahlenschutz. Sie gelten als sonst tätige Personen, die bestimmte Aufgaben außerhalb der Röntgentätigkeit in einem Strahlenschutzbereich wahrnehmen.
Die Teilnahme an einer jährlichen Unterweisung nach §63 der StrlSchV ist aber für alle hier genannten Personen zwingend! Die Unterweisung ist auch erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen. Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen. ✔
Siehe auch: Alles zum § 63 StrlSchV - Unterweisungen im Strahlenschutz. URL: https://www.mta-r.de/blog/unterweisungen-im-strahlenschutz-nach-36-roev-bzw-38-strlschv/