Bei eine liegenden sehr unruhigen Patientin wurde eine Thoraxaufnahme angefertigt, leider hat die Patientin während der Aufnahme die Hand gehoben, und war auf der Aufnahme zu sehen. Darf man als MTRA ohne Rücksprache mit dem Radiologen eine Zusatzaufnahme anfertigen?

tredo789 23 Aug 2017

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kszeifert vor 7 Jahre 0

Hallo tredo789,
darauf die gleiche Antwort, wie bei der Frage zuvor:
Hier kommt es sicherlich darauf an, ob die Fragestellung des Arztes, der die rechtfertigende Indikation gestellt hat, beantwortet werden kann.
Ist dies der Fall, ( z.B. ein röntgendichter Knopf, Piercing o.ä.) an nicht befundrelevanter Stelle, dann muss man solche Aufnahmen auch nicht wiederholen.
Ist die Fragestellung durch Überlagerung allerdings nicht beantwortbar, dann muss wiederholt werden - wie auch bei falsch eingeblendeten oder verwackelten Aufnahmen.
Im Zweifel ist das aber eine Entscheidung des Arztes, der die rechtf. Indikation gestellt hat.
Deshalb im Zweifel Rücksprache mit dem Arzt halten. Und nicht vergessen - auch die Fehlaufnahmen sind zu dokumentieren.