Bodypacks

1,4 Kilogramm Kokain im Darm

Karl-Heinz Szeifert 8 Feb, 2019 00:00

Eine 26 Jahre alte Frau hat fast 1,4 Kilogramm Kokain in ihrem Körper geschmuggelt. Den Straßenverkaufspreis des Rauschgifts bezifferte ein Drogenfahnder  auf rund 150.000 Euro.

114 Bodypacks mit 1,4 kg Kokan im Darm

Die Frau war bei einer Verkehrskontrolle in Nordrhein-Westfalen aufgefallen, weil sie und der Fahrer des Wagens unterschiedliche Angaben über das Ziel ihrer Reise machten.

Ein Drogenschnelltest brachte bei ihr ein positives Ergebnis. Bei der anschließenden Röntgenuntersuchung im Krankenhaus zeigte sich, dass die 26-Jährige 114 so genannte Bodypacks mit Kokain geschluckt hatte. Sie wurden in den folgenden Tagen auf natürliche Weise ausgeschieden. Die Gesamtmenge der Bodypacks hatte ungefähr das Volumen eines Fußballs gehabt, wie ein Zollsprecher sagte. Er verwies auf das hohe Risiko dieser "Körperschmuggler".

Öffnet sich nur eines dieser Bodypacks im Körper, ist der Drogenkurier nicht mehr zu retten. Die Überdosis des Rauschgifts führt innerhalb kurzer Zeit zum tödlichen Organversagen.

Die 26-jährige Frau sitzt jetzt in Untersuchungshaft.


Wikipedia: - Als Bodypacking wird das Verschlucken von Drogen zum Zweck des Transportes bezeichnet. Bodypushing beschreibt das Einbringen der Behälter in Körperöffnungen, vor allem im Ausscheidungstrakt (Rektum, Colostoma) und in der Vagina. Die Drogen werden dabei in speichel- und magensäureresistente Beutel (meist Kunststoff, häufig Kondome) verpackt.

Es besteht ein großes Risiko für das Leben des Bodypackers, wenn eines der Päckchen platzt. Dabei können die giftigen Wirkstoffe der Droge austreten und über die Schleimhäute aufgenommen werden. Der Nachweis der Päckchen geschieht durch eine Röntgenübersichtsaufnahme des Bauchraums und durch Sonografie. In Sonderfällen ist eine endoskopische Bergung möglich. Ein operativer Eingriff, um die Container zu entfernen (Laparotomie), wird bei gerissenen Behältern durchgeführt sowie dann, wenn die Chance des Zerreißens als groß eingeschätzt wird.

Zur Sicherstellung der verschluckten Drogen (zur späteren Verwendung als Beweismittel gegen den Beschuldigten) wird beim Beschuldigten entweder der Brechmitteleinsatz oder die Kontrolle der Ausscheidungen (die durch Abführmittel beschleunigt werden kann) vorgenommen. Die Ausscheidungskontrolle kann an der Dauer der notwendigen Freiheitsentziehung des Beschuldigten scheitern. Als einzige Maßnahme bleibt dann nur der Einsatz von Brechmitteln (Emetika), die sehr umstritten ist. Quelle: Wikipedia


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