Dokumentation der Dosis-und Belichtungswerte in der RIS-Datenerfassung

Anja Tewes 01 Aug 2018

wir sind mit einem neuen RIS gestartet und möchten wissen,ob es reicht,wenn KV/mAS und FDP auf dem digitalen Bild stehen,oder ob diese Werte zusätzlich im RIS dokumentiert werden müssen! danke A.Tewes

Antworten

Antworten

Karl-Heinz Szeifert vor 6 Jahre 0

Hallo Anja
weder Röntgen noch die Strahlenschutz-Verordnung und auch nicht das neue Strahlenschutzgesetz regeln in welcher Form die dosisrelevanten Daten zu dokumentieren sind. Sie müssen nur dokumentiert werden.
In Absatz 4 des § 28 wird sogar explizit zugelassen, dass Aufzeichnungen unter gewissen Randbedingungen auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden können.
Dazu gehört natürlich auch das RIS. Vorausgesetzt, dass dass regelmäßige Datensicherungen vorgenommen werden.

Die StrahlenSchutzKommission (SSK) empfiehlt für Röntgenuntersuchungen dies::
Als dosisrelevante Daten sollen zumindest die Dosisausgangsgrößen (dazu Tabelle 2 im untenstehenden Link) mit den zugehörigen physikalischen Einheiten gespeichert werden.
Daneben sollen sämtliche vom Röntgengerät im DICOM-Standard zur Verfügung gestellten Daten erfasst werden, die für die Ermittlung der Strahlenexposition relevant sind.
Falls die Modalität selbst einen Dosisbericht bereitstellt, soll dieser bevorzugt als DICOM Dose SR (Structured Dose Report) dokumentiert werden.
Geeignete Werkzeuge zur strukturierten Auswertung dosisrelevanter Daten sollen genutzt werden (z. B. Dosisregistrierungs- und Managementsysteme). Die Art und der Umfang der elektronischen Dosisdokumentationen sind regelmäßig dem technischen Stand der Bildgebung (beschrieben z. B. im DICOM-Standard und in den Normen) anzupassen.

Quelle: „Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin“ der Strahlenschutzkommission (SSK)
Url: http://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2016/2016-06-23_Empf_Dosisdokumentation.pdf?__blob=publicationFile