Teilnahme an Strahlenschutzbelehrung nach §36 unterschreiben, die nicht stattgefunden hat!

Emma 06 Jan 2018

Hallo,

ich bin med. Fachangestellte mit Röntgenschein, den ich vor 5 Jahren gemacht habe. Jetzt soll ich für die jährlichen Unterweisungen nach §36 der RöV durch meinen Chef unterschreiben, obwohl nicht eine stattgefunden hat.

Wie sollte ich mich verhalten?

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Karl-Heinz vor 6 Jahre 0

Hallo Emma,
eigentlich ist die Sachlage rechtlich ganz klar:
Tatsache ist, dass der Arzt mit seinem Verlangen mindestens eine Ordnungswidrigkeit begeht, die nach dem Bußgeldkatalog (siehe im mta-r.de Blog) wegen Nichtwahrnehmung der Verantwortung der Einhaltung der Vorschriften des § 36 mit einem Bußgeld von 250 bis 5000 € belangt werden kann.
Deshalb auf keinen Fall unterschreiben. Die geforderte Unterschrift durch einen mündigen Menschen ist als Bestätigung einer Unterweisung gleichzusetzen. Im Falle einer Anzeige hat hier eher der Chef durch eine rechtlich nicht gedeckte Forderung der Unterschrift für nicht abgehaltene Unterweisungen nach & 36 RöV mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die MFA würde sich so im Falle einer Unterschrift bei fehlerhaften Verhalten durch Unwissenheit strafbar machen.
Weise den Chef auf die Unrechtmäßigkeit seines Verlangens hin und versuche ihn mit obigen Argumentation zu überzeugen. Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite.
Allerdings musst Du Dich darauf gefasst machen, dass nach einer Verweigerung der Unterschrift bzw. der Drohung einer Anzeige bei der Aufsichtsbehörde, dadurch das Betriebsklima empfindlich gestört werden könnte, und MFA am kleineren Hebel wahrscheinlich nervlich auf Dauer den Kürzeren ziehen wird. In diesem Falle wäre dann ein rechtzeitiger Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber sicher der bessere und nervenschonendere Weg!
Ich wünsche Dir dabei jedenfalls viel Erfolg und das entsprechende Durchhaltevermögen.