Eigene Praxis als MTRA ???
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scantec 8 months, 2 weeks ago.
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10/20/2011 at 17:27 #6597
Hallo Anja,
nein kenne ich in D leider auch nicht. Ich bin aber gespannt was Dr. Ewen vom Forum-roev dazu schreibt. Hab das Posting dort schon gesehen. Bei ihm hast Du zumindest bei rechtlichen Fragen den richtigen Ansprechpartner.
Du brauchst aber auf alle Fälle einen fachkundigen Radiologen und musst einiges investieren. Wenn der dann angestellte Radiologe abspringt könntest Du Probleme kriegen.Würde uns freuen, wenn Du Deine Informationen zu diesem Thema abschließend auch uns zukommen lassen würdest. Das wäre uns natürlich auch ein Artikel im Blog von mta-r.de wert!
Viele Grüße
10/22/2011 at 17:43 #6625Hier die Antwort von Prof. Ewen aus dem forum-roev.de zu Frage:1591 BETREFF: Praxisgründung: Antwort: Sehr geehrte Frau Fink, ich weiß nicht, ob es ein derartiges Unternehmen in Deutschland schon gibt. Denn die Inbetriebnahme von Röntgengeräten nach der RöV ist ja eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Insofern ist mir ein so detaillierter Überblick über die Gesamtsituation in Deutschland so ohne weiteres nicht möglich. Aber, erstens, können Sie die für Sie örtlich zuständige atomrechtliche Behörde ansprechen und um Auskunft bitten, die Sie bestimmt auch erhalten werden, und, zweitens, bin ich mir persönlich sehr sicher, dass man als MTRA eine radiologische Praxis eröffnen kann, solange man nur als Strahlenschutzverantwortliche/r (“Besitzer” der Einrichtungen) fungiert und nicht auch als Strahlenschutzbeauftragte/r. Diese Rolle und auch weitere Pflichten aus der RöV (z.B. Stellung der rechtfertigenden Indikation für die durchzuführenden Röntgenuntersuchungen) müssten natürlich von dem angesprochenen (im Strahlenschutz fachkundigen) Radiologen ausgeübt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
http://www.forum-roev.de/forum.php05/24/2012 at 20:30 #11996Hallo Anja,
mich interessiert dieses Thema auch sehr. Welche Beispiele sind das denn aus der Schweiz und wie sehen diese Modelle konkret aus?
Wie haben die das dort mit der Finanzierung der Großgeräte gemacht?
Schöne Grüße
Angi06/15/2012 at 13:13 #12411Liebe Anja
Deine Frage ist sehr interessanter Natur. Dein Verweis auf die Schweiz (ich bin Eingeborener) bedarf aber einer Präzisierung. Ähnlich wie in den Ausführungen von Prof. Ewen dargestellt, ist auch hierzulande die Anwesenheit eines sachkundigen Radiologen erforderlich, um die für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung erfoderliche Bewilligung/Genehmigung zu erlangen (jede Röntgenanlage bedarf einer eigenen Bewilligung). Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist es für MTRA nicht möglich, in eigener Verantwortung Röntgenanlagen zur Anwendung am Menschen zu betreiben. Die Wahrnehmung der Funktion des/der Strahlenschutz-Sachverständigen (entspricht in etwa dem/der deutschen Strahlenschutzbeauftragten) ist in der Diagnostischen Radiologie für MTRA mit Diplomabschluss möglich. Einzig in der Nuklearmedizin (Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen) ist für die Übernahme der Sachverständigenfunktion ein zusätzlicher, zweiwöchiger Kurs erforderlich. Zusammenfassend also kurz: Eine Praxis kann in der CH nur dann selbständig durch MTRA geführt werden, wenn mindestens ein sachkundiger Radiologe fest angestellt ist. Beste Grüsse
09/11/2012 at 15:56 #13487Hallo Anja!
Durch Zufall habe ich dieses Forum und deine Frage entdeckt. Obwohl die Frage schon vor einiger Zeit gestellt wurde, ich bin als erster Radiologietechnologe in Östrreich mit einem Low Field MR tätig. Es ist nicht einfach. Unsere Radiologen habe mir den Krieg erklärt und versuchen mir das Leben schwer zu machen. Befunden lasse ich nun in Bayern. Sehr gute Zusammenarbeit mit deutschen Radiologen überhaupt. Wenn ich dir helfen kann, eure Rechtslage ist zwar anders, bitte melde dich!
Viele Grüße aus dem Salzkammergut, Stefan
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