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MTA-R.de

Wir bieten dir regelmäßig Informationen in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Seit Februar 2011 bauen wir unsere Angebote immer weiter aus und sind die größte deutschsprachige Community für MTAR's.


Vorhaben

Wir möchten die erste Anlaufstelle für Medizinisch Technische Assistenten in der Radiologie im Internet werden. Um das zu erreichen arbeiten wir regelmäßig an unseren Angeboten und sind auf die Mithilfe unserer Leser angewiesen. Derzeit umfasst unser Angebot einen Newsblog, Eventkalender, Stellenmarkt, Downloadbereich und Bildergallerie.


Geplant

In der Pipline befinden sich noch etliche Features die darauf warten veröffentlicht zu werden. So zum Beispiel auch unsere Produktdatenbank zu Büchern, Geräten und Zubehör mit einem Bewertungssystem. Hierfür suchen noch freiwillige helfer, melde dich doch bitte über unser Kontaktformular.

Unterstützung

Das Projekt wird von Adrian Adamiok und Sebastian Preisner betreut und aufgebaut. Beide sind Berufstätige MTAR und unterhalten die Webseite in ihrer Freizeit. Um die Kosten zu deken, die solch ein Projekt aufbringen sind wir auf Sponsoren, Werbepartner und Spenden angewiesen.

Fragen / Hilfe

Du hast Fragen zu MTA-R.de oder willst noch mehr erfahren? Dann helfen dir diese Links vielleicht weiter:



Vorm Röntgen! – Wer stellt die Frage nach Schwangerschaft?

mtarrecht

In einem Krankenhaus kommt eine junge Frau zum Abdomen-CT. Die Aufklärung über die Untersuchung hat der Radiologe mit der Patientin durchgeführt. Dabei wird eindeutig eine Schwangerschaft ausgeschlossen. Beim Auswerten der Bilder stellt der Radiologe dann eine Schwangerschaft ca. im 2. Monat fest und will die MTRA dafür verantwortlich machen: Sie habe die Patientin nicht nach einer möglichen Schwangerschaft gefragt!

Die MTRA ist sehr verunsichert, zumal schon des öfteren in den elektronischen Anforderungen der diensthabenden und rechtfertigenden Indikation stellenden Ärzte die Schwangerschaftsfrage mit “nein” beantwortet war, und bei Nachfrage durch die MTRA diese aber mit “ja” bzw. “bin mir nicht sicher” beantwortet wurde. Die MTRA bestehen daraufhin auf einen Schwangerschaftstest, was die diensthabenden Ärzte wiederum verärgert!

Diese oder ähnliche Fälle werden leider des öfteren berichtet.

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Dürfen schwangere MTRA, MFA und Ärztinnen röntgen?

Pregnant_woman2

Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten!
Aber nur unter ganz bestimmten und strengen Voraussetzungen.

Geregelt ist dies im § 31a Abs4 der Röntgenverordnung (RöV) . Dort heißt es wörtlich:
Bei gebärfähigen Frauen darf die über einen Monat kumulierte Dosis der Gebärmutter den Grenzwert von zwei Millisievert nicht überschreiten. Für ein ungeborenes Kind, das auf Grund der Beschäftigung der Mutter einer Strahlenexposition ausgesetzt ist, darf die Äquivalentdosis vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende den Grenzwert von 1 Millisievert nicht überschreiten. Als Äquivalentdosis des ungeborenen Kindes gilt die Organdosis der Gebärmutter der schwangeren Frau.

Prinzipiell ist aber vorher zu klären, ob die betreffende Person innerhalb oder außerhalb des Kontrollbereichs tätig ist.  Denn man kann – und meistens tut man es auch – Röntgenaufnahmen grundsätzlich auch auslösen, ohne sich dabei im Kontrollbereich aufzuhalten. Der Röntgenraum ist auch nur dann Kontrollbereich wenn die Röntgenstrahlung eingeschaltet ist – sprich beim Auslösen!

Schwangere Frauen können deshalb problem- und bedenkenlos an einem Röntgenaufnahmearbeitsplatz tätig sein, solange sie das Auslösen der Strahlung von außerhalb des definierten Röntgenraumes, also außerhalb des Kontrollbereiches, vornehmen.

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[Empfehlung] www.forum-roev.de – Fragen und Antworten zur Röntgenverordnung

Heute möchte mta-r.de  ein sehr informatives Forum im Netz  vorstellen , dass sich mit allen Fragen rund um die Röntgenverordnung (RöV) und deren Durchführung befasst!

Das -  Forum Röntgenverordnung

moderiert wird das Forum von Herrn Prof. Ewen (Mitglied im AK-RöV) 

Urteil von MTA-R.de:  Sehr empfehlenswert!

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Röntgentagebuch ist den ärztlichen Stellen vorzulegen

mtarrecht

Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztlichen Stellen anzuordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Gemäß. § 17 a Röntgenverordnung sind den ärztlichen Stellen auf Verlangen die Unterlagen vorzulegen, die diese benötigen, um die Qualität der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen zu prüfen. Der Umfang der Unterlagen, zum Beispiel Röntgenbilder oder Angaben zu den verwendeten Geräten, ergibt sich aus dem Zweck der Bestimmung.
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Röntgen “JA” – aber bitte kritisch hinterfragen!

clavuc

Ein Knochenbruch, eine schwere Kopfverletzung, verengte Herzkranzgefäße – erst radiologische Verfahren machen viele Verletzungen und Erkrankungen sichtbar. Ihr Nutzen ist hoch – wenn sie richtig eingesetzt werden. Auf der anderen Seite können sie das Krebsrisiko erhöhen. Darum sollten Patienten kritisch nachfragen, bevor sie sich der Strahlung aussetzen.

Eine Untersuchung ist dann von Nutzen, wenn sich der aus ihr resultierende positive oder negative Befund auf die Therapie auswirkt oder die Verdachtsdiagnose des Arztes bestätigt bzw. ausschließt. Einige radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen erfüllen diese Anforderungen nicht und können zu einer unnötigen Strahlenexposition des Patienten beitragen.

Die Strahlenschutzkommission gibt hierzu in ihrer Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen Unterstützung, wie man viele Röntghenuntersuchungen einsparen kann.
Wer sich bereits im Vorfeld die folgenden Fragen stellt, kann viele Untersuchungen einsparen, ohne dass die Qualität der Patientenversorgung darunter leidet: (weiterlesen …)

Thorax: Bleischürze – sinnvoll o. Feigenblatt?

thorax i- st.

Zitat: “Im Strahlenschutz wiegt ein Gramm Gehirn mehr als eine Tonne Blei !”  – Prof. F. Wachsmann

Welchen Einfluss hat  eine Bleigummi-Abdeckung beim Patienten während einer Röntgen-Thorax-Untersuchung auf die Gonadenbelastung.

Immer wieder wird die Frage gestellt, wie bei einer Thoraxaufnahme der Strahlenschutz angebracht werden muss: Schürze vorne, hinten oder rundum? Und bis zu welchem Alter ist das gefordert bzw. sinnvoll? (weiterlesen …)

Fachkundeaktualisierung in Elternzeit und sonst. Auszeiten

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Ein interessantes Thema nicht nur für weibliche MTRA’s ist die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz während der Elternzeit, aber auch sonstige Auszeiten können im 5-Jahresintervall liegen. Die RöV schreibt im § 18a Abs. 2 ganz lapidar: “Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre [durch eine ....] aktualisiert werden.”
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