Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden. Zudem kann der Arzt aktuelle Röntgenbefunde mit alten Ergebnissen vergleichen. Daher ist es empfehlenswert, einen Röntgenpass zu führen und diesen zu allen Untersuchungen mitzubringen. Praxen und Kliniken, in denen geröntgt wird, sind dazu verpflichtet, Röntgenpässe anzubieten.
Die Bestimmungen des § 28 RöV (Röntgenpass und die Aufzeichnungspflichten) sollen u. a. den anwendenden Arzt unterstützen, die Strahlenexposition des Patienten und das mit der Anwendung von Röntgenstrahlung im Einzelfall bedingte Risiko beurteilen zu können. Zum Schutz des Patienten sollen Mehrfachexpositionen, z.B. beim Wechsel des untersuchenden oder behandelnden Arztes, bei der Überweisung zu anderen Ärzten oder Institutionen, in Krankenhäuser oder sonstigen ärztlichen Einrichtungen durch Nutzung der Aufzeichnungen vermieden werden.
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K-H. Szeifert Allgemein, MTA-R Recht, Strahlenschutz
Gemäß der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) sind nach Anlage III in Röntgeneinrichtungen nachstehende Patientenschutzmittel vorzuhalten bzw. anzuwenden. (Stand: 9.2.2010)
Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen. (Anzuwendende Norm: DIN EN 61331-3)
Nachstehend die Auflistung der vorgesehenen Mittel in Bezug auf die Anwendungsgruppen.
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K-H. Szeifert Grundwissen, Strahlenschutz
Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Bei der Abschätzung des Strahlenrisikos ist es üblich, von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko auszugehen bis hin zu ganz geringen Dosiswerten. Dies ist eine vorsorgliche Annahme für den praktischen Strahlenschutz, einem Bereich, in dem sich die Risikoschätzungen auf geringe Dosen und somit auf mögliche, aber wegen ihrer geringen Wahrscheinlichkeit nicht unmittelbar nachweisbare Gesundheitsschäden beziehen. Werden also für Röntgenuntersuchungen – die in den meisten Fällen mit sehr niedrigen Dosen einhergehen – „zusätzliche“ strahlenbedingte Krebsfälle abgeschätzt, so handelt es sich nicht um tatsächlich beobachtbare, sondern um hypothetische Fälle.
Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren wie Labor-, Ultraschall- oder endoskopischen Untersuchungen keine eindeutige Diagnose zu erhalten ist. Mit der Röntgendiagnostik wird oft erst die Diagnose ermöglicht oder erhärtet bzw. der Befund präzisiert.
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rockpop Allgemein, Strahlenschutz
Als erster Hersteller für Medizintechnik bietet Siemens Healthcare ein „Low Dose Information Center“ im Web an.
Das Spektrum umfasst unter anderem Grundlegendes über Röntgenstrahlung, technische Innovationen zur Dosisreduktion sowie Anwendungsbeispiele und Dosisprotokolle aus dem klinischen Alltag.
Untergliedert sind die Inhalte nach Fachgebieten sowie nach allen wichtigen bildgebenden Verfahren, die mit Röntgen- oder radioaktiver Strahlung arbeiten.
Alle Infos dazu unter Low Dose http://www.medical.siemens.com
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rockpop Allgemein, Strahlenschutz
Wie hoch war die Strahlenbelastung bei dieser Röntgen Untersuchung?
Patienten fragen immer öfter nach den Strahlenrisiken der verschiedenen radiologischen Untersuchungen. Meist können wir nur sehr vage und pauschale Angaben darüber machen und nicht immer ist der Patient anschließend mit dieser Auskunft zufriedengestellt!
Der untenstehende Link führt zu einem Kalkulator, mit dem grob das individuelle Risiko unterschiedlichster Röntgen-, CT- und nuklearmedizinischen Untersuchungen abgeschätzt werden kann.
Dabei werden neben dem Alter und dem Geschlecht des Patienten, z.B.: die Untersuchungsart, das untersuchte Organ und die Anzahl der Aufnahmen berücksichtigt!
Leider gibt es die Seite nur in englischer Sprache! Die Seite erklärt sich weitestgehend von selbst. Die benötigten Daten sind einfach einzutragen.
http://www.xrayrisk.com/calculator/calculator.php
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K-H. Szeifert Allgemein, Dosimetrie, Strahlenschutz
Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zum Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels zur Gantrykippung veröffentlicht: Nachstehend auszugsweise der wesentliche Inhalt.
Augenlinse durch Overranging und Overbeaming zunehmend belastet
Die CT-Untersuchung des Gehirnschädels (craniale Computertomographie (CCT)) stellt in den meisten Kliniken/Praxen die am häufigsten durchgeführte Schnittbilddiagnostik dar. Als primäres Untersuchungsverfahren bei cerebralen Notfällen (z.B. Hirndruck, Trauma, Ischämie, Blutung) liegt ihr Anteil an allen CT-Untersuchungen je nach Versorgungsschwerpunkt der Röntgeneinrichtung zwischen 30 % und 80 %. Mit lokalen Gewebedosen von ca. 50 mGy (diagnostischer Referenzwert CTDIVol = 65 mGy (BfS 2010)) ist sie zugleich die CT-Untersuchung mit den höchsten lokalen Dosen.
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K-H. Szeifert CT, Strahlenschutz