Jetzt Registrieren!
Einloggen

MTA-R.de

Wir bieten dir regelmäßig Informationen in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Seit Februar 2011 bauen wir unsere Angebote immer weiter aus und sind die größte deutschsprachige Community für MTAR's.


Vorhaben

Wir möchten die erste Anlaufstelle für Medizinisch Technische Assistenten in der Radiologie im Internet werden. Um das zu erreichen arbeiten wir regelmäßig an unseren Angeboten und sind auf die Mithilfe unserer Leser angewiesen. Derzeit umfasst unser Angebot einen Newsblog, Eventkalender, Stellenmarkt, Downloadbereich und Bildergallerie.


Geplant

In der Pipline befinden sich noch etliche Features die darauf warten veröffentlicht zu werden. So zum Beispiel auch unsere Produktdatenbank zu Büchern, Geräten und Zubehör mit einem Bewertungssystem. Hierfür suchen noch freiwillige helfer, melde dich doch bitte über unser Kontaktformular.

Unterstützung

Das Projekt wird von Adrian Adamiok und Sebastian Preisner betreut und aufgebaut. Beide sind Berufstätige MTAR und unterhalten die Webseite in ihrer Freizeit. Um die Kosten zu deken, die solch ein Projekt aufbringen sind wir auf Sponsoren, Werbepartner und Spenden angewiesen.

Fragen / Hilfe

Du hast Fragen zu MTA-R.de oder willst noch mehr erfahren? Dann helfen dir diese Links vielleicht weiter:



§ 28 RöV Aufzeichnungspflichten und Röntgenpass

mtarrecht

Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden. Zudem kann der Arzt aktuelle Röntgenbefunde mit alten Ergebnissen vergleichen. Daher ist es empfehlenswert, einen Röntgenpass zu führen und diesen zu allen Untersuchungen mitzubringen. Praxen und Kliniken, in denen geröntgt wird, sind dazu verpflichtet, Röntgenpässe anzubieten.

Die Bestimmungen des § 28 RöV (Röntgenpass und die Aufzeichnungspflichten) sollen u. a. den anwendenden Arzt unterstützen, die Strahlenexposition des Patienten und das mit der Anwendung von Röntgenstrahlung im Einzelfall bedingte Risiko beurteilen zu können. Zum Schutz des Patienten sollen Mehrfachexpositionen, z.B. beim Wechsel des untersuchenden oder behandelnden Arztes, bei der Überweisung zu anderen Ärzten oder Institutionen, in Krankenhäuser oder sonstigen ärztlichen Einrichtungen durch Nutzung der Aufzeichnungen vermieden werden.

(weiterlesen …)

Welcher Strahlenschutz bei welcher Untersuchung

Halbschürze

Gemäß der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) sind nach Anlage III in Röntgeneinrichtungen nachstehende Patientenschutzmittel vorzuhalten bzw. anzuwenden. (Stand: 9.2.2010)

Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen. (Anzuwendende Norm: DIN EN 61331-3)

Nachstehend die Auflistung der vorgesehenen Mittel in Bezug auf die Anwendungsgruppen.

 

(weiterlesen …)

Nutzen und Risiko der Röntgendiagnostik

logo

Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Bei der Abschätzung des Strahlenrisikos ist es üblich, von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko auszugehen bis hin zu ganz geringen Dosiswerten. Dies ist eine vorsorgliche Annahme für den praktischen Strahlenschutz, einem Bereich, in dem sich die Risikoschätzungen auf geringe Dosen und somit auf mögliche, aber wegen ihrer geringen Wahrscheinlichkeit nicht unmittelbar nachweisbare Gesundheitsschäden beziehen. Werden also für Röntgenuntersuchungen – die in den meisten Fällen mit sehr niedrigen Dosen einhergehen – „zusätzliche“ strahlenbedingte Krebsfälle abgeschätzt, so handelt es sich nicht um tatsächlich beobachtbare, sondern um hypothetische Fälle.

Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren wie Labor-, Ultraschall- oder endoskopischen Untersuchungen keine eindeutige Diagnose zu erhalten ist. Mit der Röntgendiagnostik wird oft erst die Diagnose ermöglicht oder erhärtet bzw. der Befund präzisiert.

(weiterlesen …)

Siemens Healthcare „Low Dose Information Center“ im Web

logo

Als erster Hersteller für Medizintechnik bietet Siemens Healthcare ein „Low Dose Information Center“ im Web an.

Das Spektrum umfasst unter anderem Grundlegendes über Röntgenstrahlung, technische Innovationen zur Dosisreduktion sowie Anwendungsbeispiele und Dosisprotokolle aus dem klinischen Alltag.

Untergliedert sind die Inhalte nach Fachgebieten sowie nach allen wichtigen bildgebenden Verfahren, die mit Röntgen- oder radioaktiver Strahlung arbeiten.

Alle Infos dazu unter  Low Dose     http://www.medical.siemens.com

(weiterlesen …)

Änderungen RöV und StrSchVO 2011

mtarrecht

Mit der der Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen (StrlSchRÄndV) wurden einige Passagen der RöV und der StzSchVO geändert und am  04.10.2011 im BGBl. I S. 2000 (Nr. 51) veröffentlicht.

Alle Änderungen der  StrlSchRÄndV  in Bezug auf die RöV und die StSchVO können auf  der Seite von buzer.de in übersichtlicher Form eingesehen und verglichen werden. Diese Verordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 2 Änderung der Röntgenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

(weiterlesen …)

Radiation Risc Calculator

logo-e1308240579905

Wie hoch war die Strahlenbelastung bei dieser Röntgen Untersuchung?

Patienten fragen immer öfter nach den Strahlenrisiken  der verschiedenen radiologischen Untersuchungen. Meist können wir nur sehr vage und pauschale Angaben darüber machen  und nicht immer ist der Patient anschließend mit dieser Auskunft zufriedengestellt!

Der untenstehende Link führt zu einem Kalkulator, mit dem grob das individuelle Risiko unterschiedlichster Röntgen-, CT- und nuklearmedizinischen Untersuchungen abgeschätzt werden kann.

Dabei werden neben dem Alter und dem Geschlecht des Patienten, z.B.: die Untersuchungsart, das untersuchte Organ und die Anzahl der Aufnahmen berücksichtigt!

Leider gibt es die Seite nur in englischer Sprache!  Die Seite erklärt sich weitestgehend von selbst. Die benötigten Daten  sind einfach einzutragen.

http://www.xrayrisk.com/calculator/calculator.php

(weiterlesen …)

Schutz der Augenlinse bei Schädel-CT durch Gantrykippung

logo-e1308240579905

Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zum Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels zur Gantrykippung veröffentlicht: Nachstehend auszugsweise der wesentliche Inhalt.

Augenlinse durch Overranging und Overbeaming zunehmend belastet

Die CT-Untersuchung des Gehirnschädels (craniale Computertomographie (CCT)) stellt in den meisten Kliniken/Praxen die am häufigsten durchgeführte Schnittbilddiagnostik dar. Als primäres Untersuchungsverfahren bei cerebralen Notfällen (z.B. Hirndruck, Trauma, Ischämie, Blutung) liegt ihr Anteil an allen CT-Untersuchungen je nach Versorgungsschwerpunkt der Röntgeneinrichtung zwischen 30 % und 80 %. Mit lokalen Gewebedosen von ca. 50 mGy (diagnostischer Referenzwert CTDIVol = 65 mGy (BfS 2010)) ist sie zugleich die CT-Untersuchung mit den höchsten lokalen Dosen.

(weiterlesen …)