Eine Information des Bundesamtes für Strahlenschutz
In allen Ländern, in denen gewerbliche Luftfahrt stattfindet, besteht bei den Betreibern von Flughäfen und den zuständigen amtlichen Stellen Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch den Einsatz von Röntgengeräten zur Gepäckkontrolle erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit möglicherweise verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner.
Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen … (weiterlesen …)
rockpop Allgemein, Strahlenschutz, Wissen
Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
18.03.2012 Zum besseren Schutz vor schädlichen Wirkungen von Röntgenstrahlen legt das Gesundheitsministerium allen Patientinnen und Patienten den Röntgenpass ans Herz. In den allermeisten Fällen seien Röntgenuntersuchungen zwar mit äußerst niedrigen radioaktiven Dosen verbunden und deshalb für die Patienten völlig ungefährlich, erklärte Ministerin Altpeter. Untersuchungen hätten jedoch auch gezeigt, dass zahlreiche der rund 132 Millionen Röntgenaufnahmen in Deutschland vermeidbar sind. Um diese Zahl zu verringern, setzt Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf die stärkere Verbreitung des personenbezogenen Röntgenpasses. Darin werden alle relevanten Informationen über die bisherige Röntgengeschichte eines Patienten aufgeführt. Ministerin Altpeter rät allen Patientinnen und Patienten: „Fragen Sie ihren Arzt nach dem Röntgenpass und nehmen Sie den Pass künftig zu jeder Untersuchung mit.“ … (weiterlesen …)
rockpop Allgemein, Strahlenschutz
Wann sind Röntgenbilder gerechtfertigt?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die folgende Auslegungshilfe zu § 25 (Anwendungsgrundsätze) in Verbindung mit § 23 (Rechtfertigende Indikation) Röntgenverordnung erarbeitet.
(BMU) Diese Auslegungen sollten immer Basis für die Erstellung einer Röntgenaufnahme sein, nicht dagegen beispielsweise der Wunsch des Patienten oder einer Krankenkasse, nicht die gerade fehlende Zeit für entsprechende Therapie oder ähnliches.
Rechtfertigende Indikationen … (weiterlesen …)
K-H. Szeifert Allgemein, MTA-R Recht, Strahlenschutz
Verstöße gegen Verordnungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Das gilt natürlich nicht nur füt die bekanntere Straßenverkehrsordnung, z.B. bei der Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, nein das gilt natürlich selbstverständlich auch bei Verstößen gegen die Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Verstoß zwischen 250 und 10.000 Euro
Den dazugehörigen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Röntgenverordnung haben wir nachstehend abgedruckt.
Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Röntgenverordnung aus dem Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 22 vom 4. Juni 2003 …
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K-H. Szeifert Allgemein, MTA-R Recht, Röntgen, Strahlenschutz
“Rö-Schädel in zwei Ebenen bei Bagatellverletzungen ist nicht regelmäßig gerechtfertigt!” Dies ist so zu lesen in den Arbeitshinweisen der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen.
Diese Arbeitshinweise der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV sollen nicht länger ein nur internes Arbeitspapier sein. Sie stehen künftig auch im Internet allen Interessierten zur Verfügung und können auch in der Korrespondenz mit Ärzten zitiert werden.
Dort wird zum Beispiel bei Bagatelltraumen des Schädels vom Grundsatz her keine Indikation zur radiologischen Abklärung mehr gesehen. Ärzte die dennoch die Ziffer 5090 bei Bagatellverletzungen in Rechnung stellen, müssen daher damit rechnen, diese nicht erstattet zu bekommen.
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K-H. Szeifert Allgemein, Radiologie, Strahlenschutz
Hodenkapsel bei Röntgen und CT reduziert Strahlenbelastung der Hoden um bis zu 95%.
Sie werden mittlerweile gefordert und sie sind Pflicht – und es ist unumstritten: Mit einer richtig angelegten Hodenkapsel kann die Strahlenbelastung der Hoden bei Röntgen- und CT-Untersuchungen um bis zu 95% reduziert werden. Deshalb ist bei allen Röntgen- und CT-Untersuchungen in Nähe der Hoden dieser Hoden umschließende Strahlenschutz anzulegen.
Ausnahme: Die Bildgebung wird dadurch gestört, bzw. relevante Bereiche werden dadurch verdeckt. Das ist aber eher selten der Fall und das Weglassen der Kapsel bedarf einer besonderen Begründung, die dokumentiert werden muss!
Dennoch wird immer wieder und immer noch, aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer, diese beim Mann effektivste Strahlenschutzmaßnahme vernachlässigt oder ignoriert.
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K-H. Szeifert Allgemein, Radiologie, Röntgen, Strahlenschutz
Hormesis (griech.: „Anregung, Anstoß“, engl.: adaptive response) ist die schon von Paracelsus formulierte Hypothese dass geringe Dosen schädlicher oder giftiger Substanzen eine positive Wirkung auf den Organismus haben können. Sie wird heute in der Definition weiter gefasst. Bei medizinisch wirksamen Substanzen ist ein solcher dosisabhängiger Umkehreffekt gut nachweisbar (z. B. Digitalis, Colchicin oder Opium).
Bei einer Reihe anderer Verbindungen und der Wirkung von radioaktiver Strahlung wird die Hypothese in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert.
Hormetische Effekte kommen in unterschiedlichen Kontexten vor und haben unterschiedliche ihnen zugrundeliegende Mechanismen.
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K-H. Szeifert Allgemein, Grundwissen, Strahlenschutz