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MTA-R.de

Wir bieten dir regelmäßig Informationen in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Seit Februar 2011 bauen wir unsere Angebote immer weiter aus und sind die größte deutschsprachige Community für MTAR's.


Vorhaben

Wir möchten die erste Anlaufstelle für Medizinisch Technische Assistenten in der Radiologie im Internet werden. Um das zu erreichen arbeiten wir regelmäßig an unseren Angeboten und sind auf die Mithilfe unserer Leser angewiesen. Derzeit umfasst unser Angebot einen Newsblog, Eventkalender, Stellenmarkt, Downloadbereich und Bildergallerie.


Geplant

In der Pipline befinden sich noch etliche Features die darauf warten veröffentlicht zu werden. So zum Beispiel auch unsere Produktdatenbank zu Büchern, Geräten und Zubehör mit einem Bewertungssystem. Hierfür suchen noch freiwillige helfer, melde dich doch bitte über unser Kontaktformular.

Unterstützung

Das Projekt wird von Adrian Adamiok und Sebastian Preisner betreut und aufgebaut. Beide sind Berufstätige MTAR und unterhalten die Webseite in ihrer Freizeit. Um die Kosten zu deken, die solch ein Projekt aufbringen sind wir auf Sponsoren, Werbepartner und Spenden angewiesen.

Fragen / Hilfe

Du hast Fragen zu MTA-R.de oder willst noch mehr erfahren? Dann helfen dir diese Links vielleicht weiter:



Mehr Schaden als Nutzen? – Gonadenschutz bei Frauen ist oft ungenügend.

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Während bei Männern die Gonaden durch umschließende Hodenkapseln in den allermeisten Fällen seht gut vor Strahlenbelastung durch Röntgenaufnahmen geschützt werden können ist dies bei den Frauen naturgemäß schwieriger bzw. nicht möglich.

Trotz Einsatz eines Gonadenschutzes bei Frauen schützt dieser in über einem Drittel der Fälle die Ovarien in Röntgen-Aufnahmen des Beckens aufgrund ihrer oft variierenden Lage nicht zuverlässig.

In einer Auswertung von MRT-Daten von 306 Patientinnen, darunter etwa die Hälfte Mädchen unter 16 Jahren, kommen britische Forscher um Sarah Louise Fawcett zu diesem Ergebnis. (weiterlesen …)

Fachkundeaktualisierung in Elternzeit und sonstigen Auszeiten

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Ein interessantes Thema nicht nur für weibliche MTRA’s ist die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz während der Elternzeit, aber auch sonstige Auszeiten können im 5-Jahresintervall liegen. Die RöV schreibt im § 18a Abs. 2 ganz lapidar: “Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.”

Irgendwelche Auszeiten sind dort grundsätzlich nicht erwähnt und auch nicht vorgesehen. Es wird daher dringend angeraten,  um Problemen aus dem Weg zu gehen,  termingerecht an einem Aktualisierungskurs teilzunehmen – auch während der Elternzeit und sonstigen Auszeiten.

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Elektronischer Datenaustausch in der amtlichen Personendosimetrie

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In der amtlichen Personendosimetrie werden Detektoren in einem Dosimeter verwendet, um die aufgetretene Strahlung zu Erfassen und durch technische Prozesse messen zu können. Es gibt dafür unterschiedliche Arten von amtlichen Dosimetern, die sich in ihrem Anwendungsgebiet und in ihren Eigenschaften unterscheiden – zum Beispiel Film-, Fingerring-, Glas, Albedo- oder OSL-Dosimeter.

Damit aus dem Messwert eines Dosimeters eine amtliche Personendosis erstellt werden kann, muss zusätzlich die Information zum Träger – also der Person – und seinem Arbeitsumfeld berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist jeder Betrieb verpflichtet diese Informationen mit den Dosimetern zur Auswertung an die entsprechende Messstelle zu melden. (weiterlesen …)

Fachkunde-Aktualisierung versäumt! Was nun?

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Immer wieder werden wir von Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema versäumte Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde angesprochen:

Die Aktualisierung der Fachkunde ist seit der Novellierung der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung  zwingend vorgeschrieben. Auch für MTA-R, die als einzige Berufsgruppe die Fachkunde zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen mit ihrer Ausbildung erwerben).  Die Übergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen.

Grundsätzlich muss man von zwei unterschiedlichen Versäumnisarten ausgehen:

1. Das Versäumnis der erstmaligen Fachkundeaktualisierung nach Einführung der RöV und der StrlSchV
2. Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.

Zwischen diesen beiden Versäumnissen besteht ein sehr relevanter Unterschied, der oft nicht richtig interpretiert wird.

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Mutterschutz in Krankenhäuser und Praxen (3)

mtarrecht

Weitere Schutzvorschriften

Bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter hat der Arbeitgeber unabhängig vom Umfang der Beschäftigung die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sowie der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz zu beachten.

Das trifft selbstverständlich auch für die Beschäftigten eines Krankenhauses oder einer Praxis zu und natürlich auch für die in der Radiologie beschäftigten Persone und betrifft zum Beispiel folgende Tätigkeiten: …
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Mutterschutz in Krankenhäuser und Praxen (2)

mtarrecht

Umgang mit potentiell infektiösen Stoffen

Bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter hat der Arbeitgeber unabhängig vom Umfang der Beschäftigung die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sowie der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz zu beachten.

Das trifft selbstverständlich auch für alle Beschäftigten eines Krankenhauses oder einer Praxis zu. Für  MTA-R und andere in der Radiologie tätigen Berufsgruppen ist da neben einer Vielzahl von Bestimmungen natürlich der Schutz vor infektiösen Stoffen von erheblicher Bedeutung.

Ebenfalls ausgeschlossen für eine werdende Mutter ist der Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn die Schwangere bei der Arbeit diesen Krankheitserregern ausgesetzt wäre.  …  (weiterlesen …)

Mutterschutz in Krankenhäuser und Praxen (1)

mtarrecht

Schutz vor ionisierender Strahlung

Bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter hat der Arbeitgeber unabhängig vom Umfang der Beschäftigung die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sowie der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz zu beachten.

Das trifft selbstverständlich auch für alle Beschäftigten eines Krankenhauses oder einer Praxis zu. Für  MTA-R und andere in der Radiologie tätigen Berufsgruppen ist da neben einer Vielzahl von Bestimmungen natürlich der Schutz vor ionisierender Strahlung von großer Bedeutung.

Beim Umgang mit ionisierender Strahlung besteht grundsätzlich die Pflicht, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Zu entsprenchenden Sperrbereichen darf schwangeren Frauen der Zutritt nicht gestattet werden, außer als Patientin. …  (weiterlesen …)