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MTA-R.de

Wir bieten dir regelmäßig Informationen in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Seit Februar 2011 bauen wir unsere Angebote immer weiter aus und sind die größte deutschsprachige Community für MTAR's.


Vorhaben

Wir möchten die erste Anlaufstelle für Medizinisch Technische Assistenten in der Radiologie im Internet werden. Um das zu erreichen arbeiten wir regelmäßig an unseren Angeboten und sind auf die Mithilfe unserer Leser angewiesen. Derzeit umfasst unser Angebot einen Newsblog, Eventkalender, Stellenmarkt, Downloadbereich und Bildergallerie.


Geplant

In der Pipline befinden sich noch etliche Features die darauf warten veröffentlicht zu werden. So zum Beispiel auch unsere Produktdatenbank zu Büchern, Geräten und Zubehör mit einem Bewertungssystem. Hierfür suchen noch freiwillige helfer, melde dich doch bitte über unser Kontaktformular.

Unterstützung

Das Projekt wird von Adrian Adamiok und Sebastian Preisner betreut und aufgebaut. Beide sind Berufstätige MTAR und unterhalten die Webseite in ihrer Freizeit. Um die Kosten zu deken, die solch ein Projekt aufbringen sind wir auf Sponsoren, Werbepartner und Spenden angewiesen.

Fragen / Hilfe

Du hast Fragen zu MTA-R.de oder willst noch mehr erfahren? Dann helfen dir diese Links vielleicht weiter:



MTA-R’s – Galerie der Kuscheltiere

maus

Erst das Kuscheltier – dann das Kind.

Mit dieser Methode lässt sich jedes ängstliche Kind problemlos röntgen!
MTA-R.de freut sich über  Einsendungen von weiteren Bildern.

Viel Spaß beim Ansehen!  Zum Vergrößern auf die Bilder klicken!

Strahlenschutzbeauftragte dürfen nicht behindert werden

mtarrecht

Ein Strahlenschutzbeauftragter Arzt wurde bzw. wird vom Strahlenschutzverantwortlichen schwer in seiner Arbeit behindert. Konkret wurden ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht nur weil er auf Missstände hinwies.

Dies darf und soll sich ein Strahlenschutzbeauftragter natürlich nicht gefallen lassen. Wenn die Behinderungen durch die Verantwortlichen so schwerwiegend sind, dass sie offensichtlich „an die Substanz“ gehen, gibt in solchen Fällen nur noch einen Weg: Man muss mit der zuständigen atomrechtlichen Behörde Kontakt aufnehmen und mit deren Hilfe das Problem ausräumen. Dann macht es wohl auch keinen Sinn mehr, an Kollegialität und gutes Betriebsklima zu appellieren.
Die Behörde muss hier einschreiten und helfen!   (weiterlesen …)

Grundsätzliches zur Teleradiologie und zur Fachkunde

mtarrecht

1. TELERADIOLOGIE

Teleradiologie ist immer dann eine Option, wenn zu bestimmten Zeiten, meist nachts oder an Wochenenden kein CT-fachkundiger Arzt vor Ort ist und deswegen in dieser Zeit keine Indikation zu einem CT gestellt werden darf und kann.
Die Teleradiologie ist nach RöV die einzige Ausnahme bei der die rechtfertigende Indikation durch einen nicht sich vor Ort der Untersuchung befindlichen fachkundigen Arzt gestellt werden darf.  Allerdings nur unter strengen Bedingungen:

Verantwortung für die Untersuchung trägt der Teleradiologe
Die Verantwortung für die Untersuchung hat der Teleradiologe, der die entsprechende CT-Fachkunde nachweisen muss, der die rechtfertigende Indikation stellt und das CT befundet.  Eine CT-Fachkunde des Arztes vor Ort ist aus diesem Grunde nicht erforderlich.

(weiterlesen …)

Kronkorken im Hals – Fallbeispiel

Folie3

Dass übermäßiger Alkoholkonsum zuweilen auch mal in Kliniken endet kann, ist ja durchaus bekannt.

So auch in diesem Falle, als zu später Nachtstunde ein stark alkoholisierter Mann von seinen Kumpels direkt von einer Party kommend  in der Notfallambulanz einer Klinik vorgestellt wurde.

Er hätte versehentlich vor einer halben Stunde den Kronkorken einer Bierflasche verschluckt und dieser stecke jetzt im Halse. Entsprechende Fremdkörpergefühle waren vorhanden.

(weiterlesen …)