Neu §170 Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzregister

Karl-Heinz Szeifert 1 May, 2018 00:00

Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.

Es führt Messwerte und Meldungen von den behördlich bestimmten Messstellen, von den Aufsichtsbehörden der Länder und den regionalen Registrierbehörden zusammen.
Neben der personenbezogenen Überwachung der Strahlenbelastung und der systematischen detaillierten statistischen Auswertung der Expositionsdaten gehört die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zu den Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters.


Neu im Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG)

Auf der Grundlage des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) benötigen ab dem 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Diese SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.

Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.

Die Beantragung der SSR-Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person.

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS wird voraussichtlich ab Sommer 2018 möglich sein. Der genaue Termin wird baldmöglichst bekanntgegeben (auf der Seite des BfS und über die Messstellen).


Wie wird diese neu eingeführte SSR-Nummer beantragt?

Schritt 1: Registrierung des Antragstellers

Als Antragsteller rufen Sie die gesicherte SSR-Internetseite auf (genaue URL wird noch bekannt gegeben) und machen folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname, Vorname des Antragstellers
  • Geschäftsadresse des Antragstellers
  • Betriebsnummer (§ 18i SGB IV) des Beschäftigungsbetriebs (diese ist dem Arbeitgeber, z.B. der Personalabteilung bekannt)
  • E-Mail-Adresse des Antragstellers (personenbezogen, keine Gruppen-Adresse)

Nach Überprüfung der Angaben erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse die Zugangsdaten für Ihr Profil, über das Sie sowohl Ihr Profil verwalten als auch aktuell und in Zukunft per Webanwendung SSR-Nummern beantragen und Daten übermitteln können.

Schritt 2: Datenübermittlung

  • Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle)

Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR-Nummern für eine geringe Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Bei dieser Option erfolgt die Übertragung der Datensätze durch direkte Eingabe der Daten (siehe "Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?") durch den Antragsteller über die bereits oben beschriebene SSR-Internetseite. Dafür benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Die Eingabe selbst erfolgt manuell per Tastatur oder durch Einlesen einer Datei (CSV-Format) in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung. Nähere Informationen zum Datenformat finden Sie hier. Die ausgegebenen Datensätze (siehe "Welche Daten werden zurückgegeben?") werden ebenfalls über die Dialogmaske angezeigt und sind über die Webanwendung als Datei (CSV-Format) speicherbar.

  • Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle)

Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR-Nummern für eine größere Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen dem Betrieb und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Informationen zum Einrichten eines Webservices. Eine Beschreibung des SOAP-Webservices finden Sie auf der Internetseite von W3C, dem zuständigen Standardisierungsgremium.

Mit Hilfe dieser Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters direkt an das interne IT-System auf Seiten des Betriebs angebunden werden. Beispielsweise könnte ein Betrieb sein ERP-System so anpassen lassen, dass im Rahmen des regulären Einstellungsprozesses bei Bedarf eine neue SSR-Nummer automatisch generiert wird.

Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten Ihres Betriebs ein IT-Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht.


Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister

Eine der Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters ist die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Neben den zuständigen Behörden, Unfallversicherungen und Strahlenschutzverantwortlichen werden auch den Betroffenen selbst Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt. Diese können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden.

Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Auswertungen

Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden.


Weitere ausführliche Informationen zum Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) und alles Wissenswerte über das Strahlenschutzregister findet man auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

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