Empfehlung der SSK (Update)

Schutz der Augenlinse bei Schädel-CT durch Gantrykippung

Karl-Heinz Szeifert 6 Jun, 2019 00:00

Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zum Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels zur Gantrykippung veröffentlicht: Nachstehend auszugsweise der wesentliche Inhalt.

Die Augenlinse ist durch Overranging und Overbeaming zunehmend belastet

Die CT-Untersuchung des Gehirnschädels (craniale Computertomographie (CCT)) stellt in den meisten Kliniken/Praxen die am häufigsten durchgeführte Schnittbilddiagnostik dar. Als primäres Untersuchungsverfahren bei cerebralen Notfällen (z.B. Hirndruck, Trauma, Ischämie, Blutung) liegt ihr Anteil an allen CT-Untersuchungen je nach Versorgungsschwerpunkt der Röntgeneinrichtung zwischen 30 % und 80 %. Mit lokalen Gewebedosen von ca. 50 mGy (diagnostischer Referenzwert CTDIVol = 65 mGy (BfS 2010)) ist sie zugleich die CT-Untersuchung mit den höchsten lokalen Dosen.

Durch die Entwicklung neuer Multizeilen-Spiral-CT-Scanner mit breiten Detektor-Arrays liegt die Augenlinse durch Overranging und Overbeaming zunehmend im Bereich der direkten Strahlenexposition. Einige CT-Scanner bieten keine Möglichkeit mehr, die Gantry zu kippen.

Augenlinsen sollen wenn möglich bei einem CCT nicht direkt bestrahlt werden.

Bisher wurden Katarakte der Augenlinse als deterministisches Strahlenrisiko mit einer angenommenen Schwellendosis von ca. 2 Gy bei kurzzeitiger Strahlenexposition angesehen. Dies schlug sich vor der letzten Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung vom 31.12.2018 in einem Grenzwert von 150 mSv/a bei beruflicher Exposition nieder. Neue Erkenntnisse (SSK 2009) lassen jedoch vermuten, dass eine deutlich geringere Schwellendosis anzunehmen ist und ein Risiko für Kataraktbildung bereits unter 100 mSv besteht. Aus diesem Grund muss der Augenlinse als Organ mit hoher Strahlenempfindlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im § 78 des neuen StrlSchG wurden deshalb die Grenzwerte für die Augenlinse drastisch nach unten versetzt. Sie liegen jetzt bei Personen über 18 Jahren bei 20 Millisievert und für Personen unter 18 Jahren bei 15 Millisievert.

In den Leitlinien der Bundesärztekammer (BÄK 2007) wird der Strahlenschutz der Augenlinse durch Gantrykippung und angepassten Scanbereich gefordert: „Wenn immer möglich, sollten unmittelbar benachbarte strahlenempfindliche Organe, z.B. Augenlinsen bei einem CCT, nicht direkt bestrahlt werden. Bei Spiralscans ist die Verlängerung des Scanbereichs („Overranging“) mit einzurechnen, insbesondere bei Mehrschichtgeräten mit 16 und mehr gleichzeitig erfassten Schichten. Fehlende Kippmöglichkeit der Gantry mancher Geräte beim CCT ist zu berücksichtigen, was durch leichte Kopfbeugung kompensiert werden kann.“
(BÄK 2007).

Dieser Punkt der Leitlinien der BÄK wird von den ärztlichen Stellen der Bundesländer im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft (§ 130 StrlSchV).

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt deshalb den Anwendern von CT-Untersuchungen:

  • Untersuchungen des Gehirnschädels sollten gemäß den Leitlinien der BÄK immer mit gekippter Gantry oder durch eine entsprechende Kopflagerung so durchgeführt werden, dass die Linse nicht primär exponiert wird.
  • Bei Verfügbarkeit mehrerer CT-Scanner sollte organisatorisch geregelt sein, dass Untersuchungen des Gehirnschädels an Geräten mit verfügbarer Gantry-Kippung durchgeführt werden.
  • Durch eine Minimierung des Overranging mittels angepasster Reduktion von Kollimation und Pitch unter Beibehaltung des mAs-Produktes sollte die Dosis der Augenlinse bei Spiral-Technik reduziert werden.
  • Insbesondere bei Geräten, die das Overranging nicht minimieren können, sollte geprüft werden, ob Scan-Protokolle ohne Spiraltechnik (sequentielle Schichten) eingesetzt werden können.
  • Das Bedienpersonal des CT soll die Patienten bei Schädeluntersuchungen auffordern, während des Scans zu den Füßen zu schauen (Abstand der Linse zum Scanbereich).
  • Lässt es sich nicht vermeiden, dass die Augenlinsen im Scanbereich liegen, sollte durch aufgelegte Protektoren und/oder durch ventrale Strahlaustastung bzw. durch andere geeignete Maßnahmen, die einen gleichwertigen Schutz der Augenlinse gewährleisten, die Linsenexposition reduziert werden.
  • Das Bedienpersonal des CT muss nachweislich in die Maßnahmen zur Reduktion der Strahlenexposition der Augenlinsen eingewiesen sein. Insbesondere die Bedeutung von Overranging / Overbeaming und diesbezüglich mögliche Dosisreduktionsmaßnahmen müssen vermittelt werden.
  • Zum Erreichen der o.g. Maßnahmen müssen die speziellen Schutzmaßnahmen der Augenlinse in die existierenden Arbeitsanweisungen aufgenommen werden.

Jahresgrenzwerte des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) Stand 30.1.2019

Gemäß § 78 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist die zulässige berufliche Strahlenexposition begrenzt und wird behördlich überwacht.

Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern für Erwachsene 20 Millisievert pro Kalenderjahr (in den Vereinigten Staaten von Amerika 50 Millisievert pro Jahr). Neben dem Grenzwert für die effektive Dosis sind zum Schutz einzelner Körperteile unterschiedliche Grenzwerte für Organdosen pro Kalenderjahr definiert.

Für Jugendliche unter 18 Jahren liegt der Jahresgrenzwert der effektiven Dosis bei 1 Millisievert. Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Jahresgrenzwert von 6 Millisievert festlegen, falls dies zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendig ist. Für Jugendliche gelten auch niedrigere Organdosisgrenzwerte.

In der folgenden Tabelle sind die Jahresgrenzwerte (effektive Dosis und Organdosis) für beruflich exponierte Personen (über und unter 18 Jahren) zusammengefasst:

Jahresgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen (nach § 78 Strahlenschutzgesetz)

. Personen über 18 Jahre . Personen unter 18 Jahren
. Effektive Dosis . 20 Millisievert . 1 Millisievert
. Organdosis: Augenlinse . 20 Millisievert . 15 Millisievert
. Organdosis: Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel . 500 Millisievert . 50 Millisievert

Personen über 18 Jahre Personen unter 18 Jahren Effektive Dosis 20 Millisievert 1 Millisievert Organdosis: Augenlinse 20 Millisievert 15 Millisievert Organdosis: Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel 500 Millisievert 50 Millisievert

Strahlenschutz bei Schwangerschaft

Für beruflich strahlenexponierte Frauen, die nicht schwanger sind, gelten die gleichen Dosisgrenzwerte wie für Männer. Allerdings darf bei Frauen im gebärfähigen Alter die Organdosis der Gebärmutter 2 Millisievert pro Monat nicht überschreiten.

Ab Bekanntgabe einer bestehenden Schwangerschaft darf das ungeborene Kind bis zu seiner Geburt keine höhere Strahlendosis als 1 Millisievert erhalten.


Den kompletten Text der Strahlenschutzkommision mit den Empfehlungen zum Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels (Gantrykippung) gibt es als downloadfähiges file auf: https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2011/2011_03.pdf?__blob=publicationFile

Eine Liste aller Hersteller von Augenschutz aus dem Bereich Medizintechnik gibt es hier: http://www.medicalexpo.de/medizin-hersteller/augen-roentgenschutz-15477.html


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Kommentare

Herr Riedel vor 6 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Downloadlink ist leider nicht mehr erreichbar.
Ich würde mich über eine Aktualisierung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Riedel

Anm. d. Red.:
Danke für die Info!
Der Blogartikel wurde überarbeitet und der Link funktioniert wieder.

Daniel Barion vor 6 Jahre

Sehr geehrter Herr Szeifert,
leider enthält ihr Artikel einen Fehler:

„Durch die Entwicklung neuer Multizeilen-Spiral-CT-Scanner mit breiten Detektor-Arrays liegt die Augenlinse durch Overranging und Overbeaming zunehmend im Bereich der direkten Strahlenexposition. Einige neue CT-Scanner (z.B. Dual-Source-Scanner, Scanner mit Zeilenzahl > 200, PET-CT) bieten keine Möglichkeit mehr, die Gantry zu kippen“

Alle Canon (ehem. Toshiba) Scanner (inkl. dem Aquilion Genesis 320 Zeilen) lassen sich +/- 30 Grad kippen, sowohl im Helical, als auch Volumen-Mode.
Zudem gibt es bei Volumenscannern, wie dem Canon (ehem. Toshiba) Aquilion Genesis 320 Zeilen/16cm Abdeckung die Möglichkeit, das CCT mittels Volumenscan ohne Overranging zu akquirieren.
Damit erfüllen alle Canon Scanner die beste Anforderung des BafStSch - die Augenlinse mittels Gantrykippung auszusparen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Barion

Sabine Haubrich vor 6 Jahre

Hallo Herr Szeifert,
wird der Augenschutz vor oder nach dem Topo aufgelegt?
Soll viel ich weiß arbeiten viele CT mit Belichtungsautomatik und nehmen sich die Expositionsparameter aus dem Topogramm. Lege ich den Augenschutz vor dem Topogramm auf habe ich aufgrund der Abschirmwirkung des Augenschutzes höhere Parameter und damit eine höhere Dosis als bei der eigentlichen CT-Untersuchung benötigt wird. Also lege ich ihn immer nach dem Topo auf.
Stimmen sie dem zu ??

Vielen herzlichen Dank

kszeifert vor 6 Jahre

Hallo Frau Haubrich,
ich stimme dem uneingeschränkt zu!

Ich zitiere hierzu noch die Antwort von Herrn Prof Ewen aus dem www.forum-roev.de:

"Frage:3042 BETREFF: Augenschutz CT
Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
der Augenschutz im CT muss der vor dem Topo oder nach dem Topo angelegt werden und wenn wie warum?
Vielen Dank für Ihre Mühe G. K.

Antwort:
Folgende Regelung ist grundsätzlich sinnvoll: Wenn die CT mit Belichtungsautomatik ausgeführt werden soll und dazu die entsprechenden Expositionsparameter beim Topogramm festgelegt werden, sollte dabei der Augenschutz nicht angelegt werden, sondern erst danach.
Grund: Die Belichtungsautomatik stellt während des Topogramms aufgrund der Abschirmwirkung des Augenschutzes höhere Parameter und damit eine höhere Dosis ein als danach bei der eigentlichen CT-Untersuchung benötigt wird.
Mit freundlichem Gruß K. Ewen"