Fachkunde rechtzeitig aktualisieren

Fachkundeaktualisierung in Eltern- und sonstigen Auszeiten

Karl-Heinz Szeifert 19 Feb, 2019 00:00

Ein interessantes Thema nicht nur für weibliche MTRA's ist die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz während der Elternzeit, oder auch während sonstiger Auszeiten innerhalb des 5-Jahresintervalls.

Die neue Strahlenschutzverorndung (StrlSchV) gültig seit 31.12.2018 schreibt hierzu im § 48:

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

Irgendwelche Auszeiten sind dort grundsätzlich nicht erwähnt und auch nicht vorgesehen.

Es wird daher dringend angeraten, um Problemen aus dem Weg zu gehen, termingerecht an einem Aktualisierungskurs teilzunehmen - auch während der Elternzeit und sonstigen Auszeiten.

Das gilt natürlich nicht nur für die Fachkunde der MTRA, sondern auch für Fachkunde der Ärzte und Arzthelfer/Innen mit Röntgenschein.

Desweiteren ist in § 48 StrlSchV geregelt, dass der Nachweis über die Aktualisierung der Fachkunde nach Satz 1 der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen ist.

Nach § 50 Abs1 der neuen StrlSchV kann die zuständige Stelle die Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz widerrufen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen, wenn der Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird

Bestehen begründete Zweifel an der erforderlichen Fachkunde oder an den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz, kann die zuständige Behörde eine Überprüfung der Fachkunde oder der Kenntnisse veranlassen

Zur Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 49 Abs 3 gilt § 48 entsprechend.

MTA-R.de empiehlt dringend die Fachkunde, bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz immer rechtzeitig zu aktualisieren! Und bitte beachten: Für die rechtzeitige Aktualisierung ist jeder für sich selbst verantwortlich.

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Kommentare

Yeliz vor 6 Jahre

Hallo. Befinde mich in elternzeit und es steht die aktualisierung des röntgen scheines an. Wer übernimmt die kosten?

kszeifert vor 6 Jahre

Hallo Yeliz,
das ist gesetzlich nicht geregelt. In vielen Fällen übernimmt das der Arbeitgeber schon aus Interesse daran seine Mitarbeiter zu halten. Aber verpflichten kann man ihn wohl nicht. Ansonsten ist jedermann für seine eigene Fachkunde und deren rechtzeitige Aktualisierung selbst verantwortlich!