Kurzmeldung des BfS zur neuen StrSchV

Besserer Schutz gegen schädliche Strahlung

Karl-Heinz Szeifert 25 Oct, 2018 00:00

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig auf einen umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung in allen Lebensbereichen verlassen.

Die Strahlenschutzverordnung, die am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat beschlossen wurde, enthält Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und in der Wohnung, neue Vorgaben für Strahlenanwendungen in Medizin und Kosmetik, aber auch beispielsweise zum Umgang mit Materialien aus alten Atomkraftwerken.

Die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Inge Paulini, hob insbesondere die neuen Regelungen zu Radon hervor, da Radon neben dem Rauchen zu den größten Risiken zählt, an Lungenkrebs zu erkranken. "Wir begrüßen, dass nun die Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Gebieten mit erhöhtem Radonvorkommen feststehen. Diese sind ein wichtiger Baustein, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung in ihrem Wohnumfeld, am Arbeitsplatz oder in Schulen und Kindertagesstätten zu gewährleisten. Gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern müssen wir uns gut aufstellen, um das Thema Radon in der Bevölkerung bekannt zu machen und weiter zu sensibilisieren. Gegenmaßnahmen müssen nicht zwingend aufwändig und teuer sein - ein gutes Lüftungskonzept kann schon ausreichen, um das Risiko zu senken."

Auch im medizinischen und kosmetischen Bereich werden wissenschaftliche Erkenntnisse des BfS in wichtige Änderungen umgesetzt: Die Anwendung optischer Strahlung zu kosmetischen Zwecken wird erstmals klar geregelt und verpflichtet Anbieter künftig, sowohl einen reibungslosen Betrieb ihrer Geräte zu gewährleisten, als auch, ihre Kunden umfassend zu informieren.

Außerdem enthält die neue Strahlenschutzverordnung unter anderem Regelungen für einen besseren Schutz der Patientinnen und Patienten, unter anderem bei Genehmigungsverfahren in der medizinischen Forschung. Eingeführt werden zudem spezifische Meldekriterien für besondere Vorkommnisse bei verschiedenen Strahlenanwendungen in Diagnostik und Therapie. "Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass eine Anwendung bei ihnen medizinisch notwendig ist und dass sie dann auch sachgemäß durchgeführt wird", betonte Paulini.

Bedauern äußerte Paulini allerdings über die Entscheidung der Bundesländer, den Röntgenpass abzuschaffen. Dieser ist ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen. "Auch ohne gesetzliche Anforderung an einen Röntgenpass empfehlen wir Patientinnen und Patienten, ihren behandelnden Arzt nach der Notwendigkeit der Strahlenbelastung im Zuge einer angedachten Therapie zu fragen", sagte Paulini.

Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt bei der Umsetzung der neuen Regelungen eine wichtige Rolle zu. So unterstützt das BfS etwa die Bundesländer bei der Festlegung der neuen Radonvorsorgegebiete. Und auch im Bereich Medizin erhält das BfS neue Aufgaben: Die Behörde prüft künftig etwa, ob bei einem Produkt oder Verfahren, bei dem Strahlung eingesetzt wird, die möglicherweise gesundheitlichen Folgen den gesellschaftlichen Nutzen überwiegen. Die Verordnung konkretisiert die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes, das bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden ist. Beide Regelwerke treten zum 31.12.2018 in Kraft.


Quelle: Kurzmeldung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)

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