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MTA-R.de

Wir bieten dir regelmäßig Informationen in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Seit Februar 2011 bauen wir unsere Angebote immer weiter aus und sind die größte deutschsprachige Community für MTAR's.


Vorhaben

Wir möchten die erste Anlaufstelle für Medizinisch Technische Assistenten in der Radiologie im Internet werden. Um das zu erreichen arbeiten wir regelmäßig an unseren Angeboten und sind auf die Mithilfe unserer Leser angewiesen. Derzeit umfasst unser Angebot einen Newsblog, Eventkalender, Stellenmarkt, Downloadbereich und Bildergallerie.


Geplant

In der Pipline befinden sich noch etliche Features die darauf warten veröffentlicht zu werden. So zum Beispiel auch unsere Produktdatenbank zu Büchern, Geräten und Zubehör mit einem Bewertungssystem. Hierfür suchen noch freiwillige helfer, melde dich doch bitte über unser Kontaktformular.

Unterstützung

Das Projekt wird von Adrian Adamiok und Sebastian Preisner betreut und aufgebaut. Beide sind Berufstätige MTAR und unterhalten die Webseite in ihrer Freizeit. Um die Kosten zu deken, die solch ein Projekt aufbringen sind wir auf Sponsoren, Werbepartner und Spenden angewiesen.

Fragen / Hilfe

Du hast Fragen zu MTA-R.de oder willst noch mehr erfahren? Dann helfen dir diese Links vielleicht weiter:



Versäumte Fachkundeaktualisierungen

mtarrecht

Fragen nach den Fristen der Fachkundeaktualisierung werden uns immer wieder gestellt. So auch die nachstehenden drei Anfragen, die  wir hier gerne nochmals beantworten wollen.

1. Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte da mal ein Problem, bzw. Frage….. ich bin 10/2008 nach 24 Jahren in der Radiologie leider so schwer erkrankt, dass ich nach Chemo etc. die volle Erwerbsminderungsrente bekomme …. da es mir aber wider Erwarten mittlerweile wirklich gut geht und ich immer super gern gearbeitet habe, überlege ich nun, vielleicht wenigstens einen 400€ – Job zu suchen…. kann mir einer sagen, wie es sich in diesem Fall mit der Fachkunde verhält ? Welchen Kurs müßte ich belegen ???

2. Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe den Beruf zur MTRA im Jahre 2000 mit Examen abgeschlossen. Im März 2006 habe ich eine Fachkundeaktualisierung gemacht. Nun bin ich seit August 2007 in Elternzeit. Habe seither keine weitere gemacht! Kann ich die Fachkundeaktualisierung noch nachholen? Was passiert, wenn dies nicht mehr möglich ist? Kann ich meine Berufsbezeichung verlieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

3. Ich habe 2007 meine Examen als MTRA gemacht. Jetzt 2012 fällt mir auf, dass Ich ja alle fünf Jahre die Fachkunde mit einem Kombikurs aktualisieren muss. Meine Frage: Reicht das dieses Jahr noch, oder habe ich meine Fachkunde verloren?   …

Diese Fragen haben wir zwar bereits ausführlich in unserem  Blogartikel vom 18. August 2011 behandelt -
Link: http://mta-r.de/ausbildung/2011/08/fachkunde-aktualisierung-versaumt-was-nun/ -
dennoch an dieser Stelle gerne nochmal ein paar kurze Erläuterungen dazu:

Wichtig ist, dass die erste Aktualisierung nach RöV vor dem 1.7.2007 und nach der StrlSchV vor dem 1.8.2006 war. Das ist bei der ersten Fragestellerin wahrscheinlich und bei der zweiten Fragestellerin offensichtlich der Fall und in diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht lediglich ein Mangel, der mit dem nächstmöglichen Termin für einen Aktualisierungskurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach aber schnellstmöglich  den nächsten Fachkunde-Aktualisierungskurs besuchen.

Grundsätzlich ist aber immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben.
Im medizinischen und tiermedizinischen Anwendungsbereich gelten die Ausführungen sinngemäß auch für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen (Z.B.: MFA mit Röntgenschein).
Darauf hat Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen des Forums Röntgenverordnung während des 92. Deutschen Röntgenkongresses ausdrücklich hingewiesen.
Das BMU ist die oberste Bundesbehörde in Sachen Strahlenschutz.

Wurde vor den oben genannten Fristen kein Aktualisierungskurs besucht muss die Fachkunde neu bescheinigt werden. Die Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind nämlich inzwischen abgelaufen. Vorhandene Nachweise verlieren damit ihre rechtliche Gültigkeit, wenn nicht innerhalb dieser Übergangsfristen erfolgreich aktualisiert wurde. Das heißt: Die Fachkunde ist neu zu bescheinigenWer also diese Termine versäumt hat, verliert tatsächlich seine Fachkunde und muss mit der zuständigen Behörde geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fachkunde vereinbaren.

Bei Problemen mit den zuständigen Behörden kann und sollte man sich auf diese Aussage von Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beziehen.

Das Thema versäumte Fachkundeaktualisierung haben wir auch ausführlich in unserem  Blogartikel vom 18. August 2011 behandelt:
Link: http://mta-r.de/ausbildung/2011/08/fachkunde-aktualisierung-versaumt-was-nun/

Für weitere Fragen zu diesem Thema – bitte das Forum benutzen oder die Frage als Kommentar unter den Artikel einfügen!

Weitere Teile der SerieFachkunde-Aktualisierung versäumt! Was nun? >>
Avatar of K-H. Szeifert

Autor: K-H. Szeifert

Ich bin leitender MTRA in der GRN-Klinik Schwetzingen (Rhein-Nrckar-Kreis) Nebenberuflich arbeite ich bei der Fa. "Medical Solutions - Lonsing GmbH " in Sinsheim als Dozent für Strahlenschutzkurse, Röntgeneinstelltechnik, Workshops usw. [www.medical-solution-team.de] Daneben unterstütze ich noch Sebastians und Adrians "MTA-R.de Projekt".

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2 Kommentare

  1. Avatar of K-H. Szeifert K-H. Szeifert
    Jan 05, 2012 @ 15:42:08

    Hallo Jenny
    vielen Dank für diesen ergänzenden Kommentar!
    Falls jemand Regelungen für weitere Bundesländer kennt? Bitte gerne hier anhängen!
    Wir werden dann zu gegebener Zeit einen zusammenfassenden Blogartikel darüber veröffentlichen!

    Viele Grüße
    Karl-Heinz

    Antworten

  2. Jenny K
    Jan 05, 2012 @ 15:21:10

    Liebe Kollegen,
    ich möchte gern für NRW dazu einige Aussagen machen. Für Kollegen, die nach o.g. Fristen noch nie! eine Aktualisierung besucht haben, gilt folgendes:

    1. Rücksprache mit zuständiger Ärztekammer (z.B. Nordrhein, Düsseldorf oder Westfalen-Lippe, Münster)

    Wiedererwerb der FK nach RöV:

    2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik
    3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)

    Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)

    2. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder
    2. Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen
    3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung

    4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.

    5. Sie erhalten eine erneute Fachkundebescheinigung für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet.

    Ich kann nur allen MTRA empfehlen, ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt.
    Sonderfälle sind sicher, wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.
    Was die sicher hohen Kosten für alle Fachkundekurse betrifft, kann ich immer auch dazu raten, sich mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu einigen oder einen Bildungsscheck NRW dafür zu nutzen.

    Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung:

    Jenny Kloska
    0201/1803-238

    Antworten

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